Beurlaubungen
Beurlaubungen
Beurlaubungen vom Unterricht oder sonstigen Schulveranstaltungen sind nur aus dringenden Gründen zulässig. Die Schule kann für Folgen der Beurlaubung keine Verantwortung tragen. Ein entsprechendes Antragsformular können Sie hier herunterladen, um es dann ausgefüllt im Sekretariat der Schule abzugeben bzw. von Ihrem Kind abgeben zu lassen.
Für eine einzelne Unterrichtsstunde ist das Beurlaubungsgesuch an die jeweilige Fachlehrkraft zu richten. Beurlaubungsgesuche von bis zu drei Unterrichtstagen sind entweder an die Klassen- oder an die Stufenleitung zu richten. In allen anderen Fällen ist der Schulleiter zuständig. An die jeweils zuständige Person können Sie sich mit Ihren Fragen gerne im Vorfeld wenden.
Beurlaubungen vor und nach Ferienabschnitten sind laut Schulordnung nicht zulässig. Nur in dringenden Ausnahmefällen ist frühzeitig, im Falle einer Urlaubsreise stets vor ihrer Buchung, ein schriftlicher Antrag mit plausibler Begründung an den Schulleiter zu richten. Verbilligte Flugpreise durch früheren Reiseantritt können als Begründung für einen vorzeitigen Ferienbeginn nicht akzeptiert werden. Beurlaubungen werden entsprechend nicht ausgesprochen, wenn die Reise bereits gebucht wurde. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung.
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