Bilingualer Zug

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Bilingualer Zug

Erklärung „Bilingualer Zug“

In unserem bilingualen Zug geht es darum, dass die gemeinschaftskundlichen Sachfächer Erdkunde und Geschichte nach einer Vorbereitungszeit ab Beginn der Mittelstufe in Klasse 7 sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache unterrichtet werden. Inhalte und Themen des jeweiligen Sachfaches stehen im Vordergrund. Die englische Sprache dient als Arbeitssprache, als „Mittel“ zur Informationsvermittlung und der Kommunikation im Unterricht. Eine Erweiterung auf das Fach Sozialkunde wird aktuell vorbereitet.

Ziele des bilingualen Unterrichts:

Die Ziele, die das Göttenbach-Gymnasium mit dem Angebot des bilingualen Unterrichts verfolgt, sind vielfältig.

  • An erster Stelle ist die Entwicklung einer interkulturellen Kompetenz zu nennen: Die Schüler_innen erlangen durch die Behandlung der Zielsprachenräume ein vertieftes Verständnis der dortigen Kultur und des Alltags der Menschen. Die konkrete Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler wird konsequent einbezogen, so dass ihre Urteilskompetenz ebenfalls ausgebaut wird.
  • Nicht weniger wichtig ist das Verständnis von geschichtlichen Zusammenhängen in den Zielsprachenländern und deren Bedeutung für die aktuellen (weltweiten) Geschehnisse. Wichtige historische Ereignisse und Epochen werden z.B. durch Perspektivwechsel erarbeitet, um so auch ein besseres Verständnis von politischen und gesellschaftlich-sozialen Aspekten zu erlangen.
  • Hinzu kommt, dass durch den bilingualen Unterricht das Erlernen der Fremdsprache intensiviert wird. So verbessern die Schülerinnen und Schüler, die in diesen Zug aufgenommen werden, insbesondere ihre Kompetenz und Sicherheit in Englisch, indem sie ihr Vokabular erweitern und ihre kommunikativen Fähigkeiten insgesamt ausbauen.
  • Gerade die fortschreitende Globalisierung mit der sich daraus ergebenden engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit und kulturellen Verflechtung spiegeln die Bedeutung des Bilingualunterrichts für diese Zukunftsthemen wieder.

Nicht zuletzt wird durch den Bilingualunterricht der Zugang zu eben solchen bilingualen Studiengängen wie auch zu internationalen Universitäten oder Ausbildungsgängen erleichtert.

Anmeldung und Voraussetzungen zur Aufnahme in den bilingualen Zug:

Zusammen mit der Anmeldung der Schüler_innen für die fünften Klassen des Göttenbach-Gymnasiums können die Eltern und Erziehungsberechtigten ihre Kinder für die Vorbereitungseinheit zum bilingualen Zug in Form eines erweiterten Englischunterrichtes anmelden.

Eine wichtige Voraussetzung für die Aufnahme in diese Vorbereitungseinheit ist zunächst einmal ein gutes Grundschulzeugnis. Der Besuch des Bilingualunterrichts an der Grundschule wird bei der Anmeldung ebenfalls berücksichtigt. Da dieser Zusatzunterricht im zweiten Halbjahr der Klasse 5 beginnt, werden vor der endgültigen Zusage auch die betroffenen Fachlehrkräfte (Erdkunde / Englisch) um eine kurze Einschätzung gebeten. Das Anmeldeformular für den erweiterten Englischunterricht finden Sie hier. Die Anmeldung ist verbindlich für die beiden Schuljahre der Orientierungsstufe.

Im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 können Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder für den eigentlichen bilingualen Sachfachunterricht anmelden, der mit der Klassenstufe 7 startet. Grundsätzliche Voraussetzung gemäß Verwaltungsvorschrift ist hier die durchgehende Teilnahme an der Vorbereitungseinheit in der Orientierungsstufe. Weitere Voraussetzungen sind das in den Jahrgangsstufen 5 und 6 gezeigte Leistungsvermögen, die Leistungsbereitschaft, die Sprachbegabung sowie das Lernverhalten. Speziell die Fächer Erdkunde und Englisch sollten dabei im Halbjahreszeugnis der sechsten Klasse Noten aufweisen, die in der Regel nicht schlechter als „gut“ sind.

Diese Anmeldung für den bilingualen Sachfachunterricht ist verbindlich für die Schuljahre 7-10.

Die Anmeldung für die Oberstufe entspricht der normalen Kursanwahl. Spezielle Aufnahmekriterien gibt es hier nicht.

Aufbau des bilingualen Unterrichtes

  • Der erweiterte Englischunterricht findet in den Klassenstufen 5 und 6 Die Schüler_innen, die zum Vorbereitungsunterricht zugelassen sind, bleiben in der Orientierungsstufe über die fünften Klassen verteilt, kommen aber zu dem zusätzlichen mindestens einstündigen Englischunterricht pro Woche in einem eigens gebildeten Kurs zusammen. Diese Stunden finden in der Regel am Nachmittag statt. Hier erlernen oder vertiefen sie insbesondere das Fachvokabular, notwendige grammatische Strukturen und Redewendungen, die sie für die auf Englisch unterrichteten Sachfächer ab Klassenstufe 7 benötigen.
  • Im zweiten Halbjahr der Klassenstufe 6 können die Eltern und Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ihr Kind für den eigentlichen bilingualen Unterricht ab Klassenstufe 7 anmelden wollen. Nach den oben dargelegten Kriterien entscheidet die Schule dann über die Aufnahme. Ab Jahrgangsstufe 7 findet der Unterricht im Sachfach sowohl in englischer als auch deutscher Sprache statt. Dabei werden die Unterrichtsstunden, die laut Stundentafel für das Fach in einem Schuljahr vorgesehen sind, in englischer Sprache erteilt und um jeweils eine Stunde deutschsprachigen Unterricht in dem jeweiligen Fach ergänzt. Der englischsprachige Sachfachunterricht kann dabei in Erdkunde, Geschichte oder Sozialkunde erfolgen, im jeweiligen Fach stets mindestens für die Dauer eines kompletten Schuljahres. Die für den bilingualen Zug ab Klassenstufe 7 zugelassenen Schüler_innen finden sich jeweils im bilingual unterrichteten Fach in einem Kurs zusammen. Orientierungsrahmen bildet der jeweils gültige Lehrplan des deutschsprachigen Sachfachunterrichts.
  • Ab der Jahrgangsstufe 11 wird der bilinguale Unterricht in einem dreistündigen Grundkurs unterrichtet und beinhaltet anteilig alle drei gemeinschaftskundlichen Fächer. Eine Kombination dieses bilingualen Grundkurses mit einem Leistungskurs Geschichte, Erdkunde oder Sozialkunde ist zulässig.

Benotung im bilingualen Zug:

  • Während der vorbereitenden Einheit der Klassenstufen 5 und 6 erhalten die Schüler_innen auf ihren Zeugnissen eine kurze Verbalrückmeldung.
  • Ab Klassenstufe 7 erfolgt eine reguläre Benotung im bilingual erteilten Sachfach, die sich aus den Einzelnoten des auf Englisch und auf Deutsch unterrichteten Sachfaches ergibt. Eine Bemerkung, dass das Sachfach Erdkunde, Geschichte oder Sozialkunde bilingual unterrichtet wurde, wird in das Zeugnis aufgenommen.
  • In der Oberstufe erfolgt die übliche Benotung in den Grund- und Leistungskursen. Die Besonderheit ist hier nach erfolgreicher Belegung des bilingualen Sachfachunterrichts bis zum Abitur ein offiziell anerkanntes Zusatzzertifikat sowie die Möglichkeit einer mündlichen Abiturprüfung im bilingualen Sachfach, das zum Erhalt eines benoteten Zertifikats führt. Die Wahrnehmung dieser Möglichkeit ist jedoch freiwillig.

Weitere Informationen zum bilingualen Zug:

Weitere Informationen zum bilingualen Zug erhalten interessierte Eltern und Erziehungsberechtigte bei unserem online-Angebot, das voraussichtlich im Dezember 2020 stattfinden wird.

Gerne fungieren die Bilingual-Lehrkräfte Frau Hermes, Frau Schneider und Herr Boltz oder die Schulleitung als Ansprechpartner, um schnell Antworten auf Fragen zu bekommen, die sich im Zusammenhang mit dem Bilingualunterricht stellen.

Die Verwaltungsvorschrift finden Sie hier.

Wir freuen uns auf  zahlreiche Interessenten!

 

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