Verbindungslehrkräfte
Verbindungslehrkräfte
Die Verbindungslehrer stellen sich vor
Seit September 2017 sind wir – Angela Schumacher und Alexander Bach – Verbindunglehrer an unserer Schule. Wie wir unsere Aufgabe verstehen, möchten wir im Folgenden kurz vorstellen:
In erster Linie haben wir ein offenes Ohr für euch, liebe Schülerinnen und Schüler, wenn ihr ein Problem, eine Sorge mit euch herumschleppt. Ihr dürft euch uns anvertrauen, wir hören euch zu, reden mit euch, suchen nach Wegen… Wir versuchen in Konfliktfällen zu vermitteln, sei es zwischen Schülern, sei es zwischen Schülern und Lehrkräften. Und ihr könnt sicher sein, dass wir das, was ihr uns anvertraut, nicht ausplaudern. Dazu sind wir verpflichtet! Sprecht uns an!
Außerdem bilden wir zusammen mit der Schülervertretung (SV) ein Team. Wir unterstützen die SV in der Umsetzung ihrer vielfältigen Ideen, z.B. dem Schulpullover-Verkauf, dem Halloweenball, dem Faschingsball sowie unserem großen Projekt “Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage”.
Unsere Sprechstunden sind nach Vereinbarung, wenn ihr es braucht. Wir sind auch per E-Mail zu erreichen.
§ Rechtliche Grundlagen für unsere Arbeit §
„Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer arbeitet konstruktiv mit der Vertretung für Schülerinnen und Schüler zusammen; sie oder er hat die Aufgabe, sich für die Belange der Vertretung für Schülerinnen und Schüler einzusetzen sowie Schülerinnen und Schüler in Fragen der Vertretung für Schülerinnen und Schüler zu beraten und zu fördern und bei Konfliktfällen zu vermitteln.
In Erfüllung dieser Aufgaben wird die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer von allen schulischen Beteiligten, vor allem von der Schulleitung und dem Kollegium unterstützt.
Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer nimmt an den Sitzungen der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher und der Vollversammlung der Schülerinnen und Schüler mit beratender Stimme teil.
Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer richtet eine wöchentliche Sprechstunde ein, zu der die Schülerinnen und Schüler auch während ihrer Unterrichtszeit Zutritt haben.
Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer ist berechtigt, insbesondere auf Verlangen einer Schülerin oder eines Schülers, Auskünfte über Angelegenheiten, die ihr oder ihm in dieser Eigenschaft anvertraut wurden oder sonst bekannt gegeben worden sind, gegenüber Vorgesetzten zu verweigern.“
„Die Vertretungen für Schülerinnen und Schüler erwarten aber, dass die Verbindungslehrkräfte nicht nur beratend und vermittelnd tätig werden, wenn die Vertretungen für Schülerinnen und Schüler auf sie zu kommen, sie erwarten zu Recht, dass die Verbindungslehrerinnen und -lehrer selbst die Initiative ergreifen, um die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler an ihrer Schule optimal zu gestalten, dass sie ihnen Mittel und Wege aufzeigen, ihre Interessen und Rechte wahrzunehmen, auch dann, wenn dies der einen Kollegin oder dem anderen Kollegen auch nicht passen sollte.
Als von den Schülerinnen und Schüler durch die Wahl mit besonderem Vertrauen ausgestattete Lehrkräfte werden Schülerinnen und Schüler auch mit anderen, z. B.persönlichen Belangen auf die Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer zukommen, auch wenn diese Probleme, Konflikte oder sonstige Schwierigkeiten außerhalb des oben beschriebenen Rahmens sind. Es sollte für jede Lehrerin und für jeden Lehrer und insbesondere aber für jede Verbindungslehrerin und jeden Verbindungslehrer selbstverständlich sein, dann den Schülerinnen und Schülern beratend und helfend zur Seite zu stehen.
Die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und ihrer Vertretungen ist nicht nur wichtig, weil dies gesetzlich so gewollt ist, sondern auch, weil in der Schule eingeübt werden sollte, was für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger später selbstverständlich sein sollte: Die Mitwirkung an Entscheidungen, die Mitverantwortung für Gesellschaft und Staat sowie die Wahrnehmung der eigenen Rechte. Wer dies schon in der Schule in der Praxis gelebt und erlebt hat, wird später eher zum Engagement bereit sein, als der oder diejenige, die nur im Unterricht davon gehört hat.“
(aus dem Schulgesetz bzw. aus: Rechtliche Grundlagen der Vertretung für Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz)