Förderverein
Förderverein
Der Förderverein des Göttenbach-Gymnasiums hat es sich um Ziel gesetzt, dem Wohl der Schülerinnen und Schüler zu dienen. Aufgaben, die den Alltag der Schule überschreiten oder erweitern, können heute aus finanziellen, personellen oder rechtlichen Gründen von der Schule oft nicht mehr wahrgenommen werden. An diesen Punkten will der Förderverein in enger Zusammenarbeit mit Schulleitung, Elternbeirat, Lehrerschaft und Schülermitverantwortung ansetzen und sich dieser Aufgaben annehmen. Dazu gehören Kostenzuschüsse zu ausgewählten Projekten oder zur Finanzierung besonderer schulischen Einrichtungsgegenstände. Berichte über die diversen Anschaffungen der Schule, die mit der Unterstützung des Fördervereins getätigt werden konnten, finden Sie hier.
Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder an einer Schulfahrt des Göttenbach-Gymnasiums teilnehmen, können an den Förderverein herantreten, wenn die Reisekosten das Budget einer Familie übersteigen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, füllen Sie bitte – um beim Vorstand des Fördervereins einen entsprechenden Kostenzuschuss zu beantragen – das entsprechende Antragsformular aus und geben es im Sekretariat der Schule oder bei einem Schulleitungsmitglied Ihres Vertrauens ab. Ein solcher Antrag wird stets absolut diskret behandelt.
Genauere Informationen über das Wirken des Vereins entnehmen Sie bitte dem aktuellen Flyer, der hier zum Download bereitsteht, und der Satzung des Fördervereins, die Sie hier herunterladen können.
Sollten Sie – worüber wir uns sehr freuen würden – Interesse an einer Unterstützung des Fördervereins haben, können Sie hier das Beitrittsformular herunterladen. Dieses können Sie dann im Sekretariat abgeben, von wo es an die zuständigen Personen weitergeleitet wird.
Der Förderverein mit seinem Vorsitzenden Herrn Winter ist auch per E-Mail erreichbar und freut sich über das Interesse an seiner Arbeit. Nur durch die Unterstützung der zahlenden Mitglieder kann er seine Aufgaben zum Wohle der Schule erfüllen und auch Ihr Kind dauerhaft von seinem Wirken profitieren lassen.
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