Schulbücher
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Schulbuchlisten für das Schuljahr 2023/24
Achtung: Die Schulbuchlisten sind zweiseitig!
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Leitfaden zu Schulbuchausleihe
Anmeldung zur Schulbuchausleihe
Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler des Göttenbach-Gymnasiums an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Dabei ist zwischen der unentgeltlichen und entgeltlichen Ausleihe zu unterscheiden. Ausgeliehen werden sogenannte Schulbuchpakete, d.h. einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden. Bei der entgeltlichen Ausleihe sind zudem Lernmittel ausgenommen, die länger als drei Jahre genutzt werden (z.B. Atlas, Bibel), und Arbeitshefte.
(1) Eltern, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, haben Lernmittelfreiheit und die Möglichkeit an der unentgeltlichenAusleihe teilzunehmen. Alle Schüler/innen erhalten daher bis Ende Januar eines Jahres ein Merkblatt zur Schulbuchausleihe mit den Antragsformularen zur Beantragung von Lernmittelfreiheit sowie eine Informationsbroschüre zur entgeltlichen Ausleihe. Prüfen Sie also, ob Sie einen Anspruch auf Lernmittelfreiheit haben und damit die unentgeltliche Ausleihe für Sie in Frage kommt. Die Anmeldung zur unentgeltlichen Ausleihe (=Beantragung von Lernmittelfreiheit) erfolgt daraufhin schriftlich mit dem ausgehändigten Anmeldebogen. Bitte achten Sie bei der Anmeldung auf die Antragsfristen für Lernmittelfreiheit; sie enden in der Regel im März eines Jahres. Eltern, deren Antrag auf Lernmittelfreiheit abgelehnt wurde, können selbstverständlich an der entgeltlichen Ausleihe teilnehmen. Sie brauchen sich nicht mehr für die entgeltliche Schulbuchausleihe anmelden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich mit dem Schüler-Code im Portal anzumelden, um dort eine Liste mit der im Ausleihpaket enthaltenen Bücher und Arbeitshefte auszudrucken.
(2) Die entgeltliche Ausleihe wird in der Regel über das Onlineportal beantragt; kann jedoch auch bei der Kreisverwaltung Birkenfeld (auch telefonisch) erfolgen. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten im Mai eines Jahres daher ihre individuellen Zugangsdaten (= Freischaltcode), mit denen Sie sich online im Internetportal anmelden können (- siehe Merkblatt). Die verbindliche Anmeldung ist ebenfalls befristet; die Anmeldefrist wird Ihnen mit den Zugangsdaten mitgeteilt. Die Höhe des jährlichen Leihentgelts können Sie bei der Anmeldung einsehen; sie richtet sich nach der Dauer der Ausleihe; die Zahlung erfolgt per Abbuchung von dem von Ihnen angegebenen Konto.
Schulbuchlisten
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Schulbuchlisten am GG nicht mehr an die Schülerinnen und Schüler ausgeteilt werden. Sie haben die Möglichkeit über das Onlineportal Ihre individuelle Schulbuchliste einzusehen und sich über den Umfang des Ausleihpakets und die Höhe der Leihgebühr zu informieren. Dazu müssen Sie nicht an der Ausleihe teilnehmen, sondern sich lediglich ein so genanntes „Benutzerkonto“ einrichten (– siehe Merkblatt). Eltern, die sich für die Schulbuchausleihe interessieren, empfehle ich sich möglichst frühzeitig (ab Mitte Januar eines Jahres) ein solches Benutzerkonto einzurichten. Auf der Homepage des GG können Sie die Schulbuchlisten ebenfalls einsehen. Allerdings enthalten die Schulbuchlisten auf der Homepage alle für eine Jahrgangsstufe notwendigen Bücher.
Rückgabe der entliehenen Bücher
Die Rückgabe der entliehenen Lernmittel erfolgt in der letzten Schulwoche vor den Ferien. Sie müssen nur die Bücher zurückgeben, die im nächsten Schuljahr nicht mehr benötigt werden. Sie werden schriftlich darüber informiert, welche Bücher zurückgegeben werden müssen. Die Rücknahme wird von der Kreisverwaltung in der Schule durchgeführt.
Sollten Sie im Folgejahr nicht mehr an der unentgeltlichen bzw. entgeltlichen Ausleihe teilnehmen, so müssen alle entliehenen Bücher zurückgegeben werden, also auch die mehrjährig genutzten Bücher, wie Bibel und Atlanten. Sie müssen diese Bücher dann selbst beschaffen!
Zur Beachtung
Werden Lernmittel zur Durchführung von Nachprüfungen in den Ferien benötigt, sind Sonderregelungen möglich. Für Wiederhohler, Schulwechsler und bei Kurswechsel in der MSS werden ebenfalls individuelle Regelungen getroffen.
Bitte bedenken Sie, dass es sich sowohl bei der unentgeltlichen als auch entgeltlichen Schulbuchausleihe um Leihbücher handelt, d.h. die Bücher müssen sorgfältig behandelt werden. Daher ist es sinnvoll, die Bücher mit einem Schutzumschlag zu versehen. In die Bücher darf auch nicht geschrieben, unterstrichen und markiert werden. Bücher, die aufgrund ihres Zustands nicht mehr zurückgenommen werden, werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Ausgabe der Schulbücher
Die Leihbücher werden in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien klassenweise in der Schule ausgegeben.
Unterstützung und Hilfe bei der Anmeldung
Sollten Sie über keinen Internetanschluss verfügen, beim Ausfüllen der Anträge oder beim Zugang zum Onlineportal Probleme bzw. Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat (Frau Wenz) oder die Servicestellen; dort wird Ihnen gern geholfen.
Im Folgenden finden Sie Anschriften und Ansprechpartner, die Ihnen bei der Schulbuchausleihe mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Wichtige Anschriften und Ansprechpartner
Internet
Onlineportal: http://www.lmf-online.rlp.de
Ansprechpartner Göttenbach-Gymnasium
Frau Wenz (Sekretariat), Tel.: 06784-90479-22
Herr Boltz, Tel.: 06784-90479-17, E-Mail: boltz.b@gg-io.de
Servicestellen
Die Servicestellen stehen für Sie vom 13. Mai bis zum 31. Mai 2022 für Fragen oder Hilfestellungen bei der Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe zur Verfügung (Termine nach Absprache).
Nach diesem Termin wenden Sie sich bitte nur noch an den für Sie zuständigen Schulträger, die Kreisverwaltung Birkenfeld.
- Kreisverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 25, Elena Ichtendriz, Tel.: 06782/15-208 oder Marianne Frick, Tel.: 06782/15-206
- Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Auf der Idar 17, 55743 Idar-Oberstein: Ursula Lang, Tel.: 06781/64-528 oder Sarina Mayer, Tel.:06781/64-543
- Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld: Melanie Cori, Tel.: 06782/990-129 oder Marc-Philipp Alles, Tel.: 06782/990-129
- Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder: Torsten Genenger, Tel.: 06783/8121 oder Katrin Welsch, Tel.: 06783/8127
- Verbandsgemeindeverwaltung Rhaunen, Zum Idar 21 und 23, 55624 Rhaunen: Michaela Adam-Piontek, Tel.: 06544/181-31 oder Renate Gizewski, Tel.: 06544/181-42
- Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein: Lilli Klettke, Tel.: 06785/79-405
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