„Die Verhandlung ist eröffnet.“ – Exkursion zum Amtsgericht
„Die Verhandlung ist eröffnet.“ Unsere Exkursion zum Amtsgericht Idar-Oberstein (9c)
Am 16.05.2023 haben wir, die Klasse 9c und unsere Sozialkundelehrerin Frau Schreiner, das Amtsgericht in Idar-Oberstein besucht.
Obwohl der erste Angeklagte gar nicht erschien und die Verhandlung somit ausfiel, war es trotzdem interessant zu sehen, wie Richter und Staatsanwältin damit umgingen.
In den 15 Minuten, die das Gericht auf den Angeklagten warten muss, hat uns der sympathische und durchaus offene Richter von seinem Beruf und vom Beruf des Staatsanwaltes erzählt. Später konnten wir selbst auch Fragen stellen, die der Richter verständlich und ehrlich beantwortet hat. Nachdem der Angeklagte allerdings auch nach 15 Minuten nicht erschien, sprach der Richter einen Haftbefehl aus, sodass jener, wenn er zum Beispiel an der Flughafenkontrolle seinen Ausweis vorzeigt, verhaftet wird.
Kurz darauf wurde der nächste Angeklagte in den Gerichtssaal gerufen, der wegen Erwerb und Besitzes eines gefälschten Corona-Impfzertifikates angeklagt wurde. Zuerst wurden die Personalien des Angeklagten, der sich dazu entschied auszusagen, aufgenommen. Angeblich hätte er auf einem Mitfahrerparkplatz von einem Mann, den der Angeklagte allerdings nicht mehr beschreiben konnte, einen gefälschten Impfausweis für einen Preis von 300€ angeboten bekommen und erworben. Er nutze diesen fünf Monate später in einer Apotheke, wo allerdings auffiel, dass etwas mit der Unterschrift nicht stimmte und es kam zur Anzeige. Das Strafmaß von 90 Tagessätzen zu je 120€ begründete sich aufgrund seines hohen monatlichen Einkommens, seiner Ausgaben, seiner familiären Situation und der Tatsache, dass er bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Das letzte Wort gehört dem Angeklagten. Dieser entschuldigte sich für sein Verhalten, es tue ihm leid und er wollte niemandem schaden, aber seine Angst vor der Impfung sei einfach zu groß gewesen. Damit war die Verhandlung beendet.
Es folgte der dritte Prozess. Angeklagt war ein Mann, wegen Missachtung einer einstweiligen Verfügung, die ihm verbot, sich seiner Ex-Frau unter 150 Metern zu nähern. Der Angeklagte ist bereits öfters wegen starkem Drogenkonsum aufgefallen. Der Polizei wurden seitens seiner Ex-Frau mehrfach Verstöße gegen die einstweilige Verfügung gemeldet. Der Angeklagte behauptete er wollte sich nur mit seinem Sohn treffen, der bei der Mutter lebt und hätte „keinen Stress gemacht“.
Als seine Ex-Frau ihre Aussage tätigte, versuchte der Angeklagte, so ruhig wie möglich zu bleiben. Sie behauptete, er würde rund um die Uhr vor ihrem Haus stehen oder daran vorbeigehen. Außerdem bezeichnete sie ihn mehrfach als „Alkoholiker“ und „Junkie“. Als nächste Zeugin rief der Richter eine Polizistin auf, die einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Angeklagten, aufgenommen hatte. Sie sagte aus, er hätte ihr nicht richtig zugehört und dass er sich keiner Schuld bewusst wäre. Die letzte Zeugin war die Bewährungshelferin des Angeklagten. Sie berichtete, dass der Angeklagte seine Termine in der Vergangenheit selten wahrnahm und ihrer Beratung keine Beachtung schenken würde. Ferner forderte sie, dass das Urteil sich nicht nur auf eine Geldstrafe beschränken sollte, sondern auch ein striktes Alkohol-/Drogenverbot und eine Verlängerung der bereits bestehenden einstweiligen Verfügung enthalten sollte. Letztendlich bekam er allerdings nur eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen mit jeweils 15€, aufgrund seiner langen Arbeitslosigkeit und seinen hohen Schulden im Wert von 25.000€-35.000€. Auch hier wurde dem Angeklagten die Möglichkeit des letzten Wortes gegeben. Trotz ein wenig Einsicht gegenüber seiner Tat, wäre er sich nicht sicher, ob er die zu zahlende Strafe begleichen würde.
Da dies die letzte Verhandlung war, hatten wir noch genug Zeit, dem Richter Fragen zu stellen. Auf die Frage, wieso die Geldstrafen so unterschiedlich ausgefallen sind, erklärte er uns, dass sich eine Geldstrafe sowohl aus der Schwere der Tat, als auch aus dem Einkommen des Angeklagten zusammensetzt.
Nachdem wir das Amtsgericht verließen, reflektierten wir unsere neu gewonnenen Eindrücke. Das Feedback war insgesamt sehr positiv und wir konnten zahlreiche neue Informationen in Bezug auf das Thema „Recht und Rechtsprechung“ gewinnen. Der Tag war für unsere Klasse „spannend“, „interessant“ und auch ein wenig „amüsierend“.
Moritz Widmann, 9c