Klasse 9 c beim Amtsgericht Idar-Oberstein
Die Klasse 9c besuchte am 28. Februar im Rahmen des Sozialkundeunterrichts eine Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Idar-Oberstein (Schöffengericht). Die beiden Angeklagten, ein Mann und seine Freundin, wurden aufgrund gewinnbringenden Drogenhandels in mehreren Fällen beschuldigt. Es ging also um einen Strafprozess.
Zu Beginn des Prozesses wurde der Angeklagte, der im Gegensatz zu seiner Partnerin bereits seit dem Beginn der Ermittlungen vor sechs Monaten in U-Haft saß, in den Verhandlungsraum geführt, und erst nach Verlesung der verschiedenen Anklagepunkte wurde uns bewusst, welches Ausmaß diese ganze Sache eigentlich hatte, denn scheinbar belieferten beide nahezu jeden Konsumenten der Stadt.
Im Laufe der Verhandlung wurde ziemlich schnell klar, dass sie das, was sie getan hatten, bereuten, und die Frau sagte sogar zu uns, wir sollten uns von Drogen jeglicher Art fernhalten, denn dadurch könne man so wie sie ganz leicht in ernstere Angelegenheiten gezogen werden.
Nachdem alle Fragen von Seiten der Juristen beantwortet waren, begann der Staatsanwalt sein Plädoyer vorzutragen, was mit zweieinhalb Jahren für den Angeklagten und zwei Jahren auf Bewährung für die Angeklagte erstaunlich mild ausfiel. Er begründete es unter anderem damit, dass beide mehr oder weniger sofort alles zugegeben und bei der Aufdeckung weiterer Delikte geholfen hatten.
Zwischendurch wurde die Verhandlung dann plötzlich für eine halbe Stunde unterbrochen, da der Verteidiger der Angeklagten noch zu einem weiteren Termin musste, was für uns ziemlich überraschend und auch leicht verwirrend war.
Als der Prozess fortgesetzt wurde, erklärten die Verteidiger der beiden Angeklagten in einigen wenigen Sätzen, dass sie gegen das Plädoyer des Staatsanwalts nichts einzuwenden hätten und einverstanden seien. Danach zogen sich die Schöffen mit dem Richter zur Urteilsberatung zurück und verkündeten kurze Zeit später auch, welche Entscheidung sie getroffen hatten.
Die Angeklagte bekam eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt, wobei die Bewährungszeit vier Jahre beträgt. Dies war mehr, als der Staatsanwalt vorgeschlagen hatte. In diesen vier Jahren solle sie eine Drogentherapie machen und eine Arbeitsstelle finden. Ein regelmäßiges Drogenscreening gehört auch zur Bewährungsauflage.
Der Angeklagte hingegen wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, von denen er allerdings bereits ein halbes Jahr in U-Haft gesessen hatte, weshalb die verbleibenden zwei Jahre – nach einer verpflichtenden sechsmonatigen Drogentherapie – wohl dann auf Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht verließ er als „freier Mann“.
Der Gerichtsbesuch an sich war für einen Großteil der Klasse sehr interessant, da die meisten keine genaue Vorstellung von einem solchen Prozess hatten und nur die vermutlich übertriebenen Fälle aus Fernsehsendungen kannten. Allerdings fanden einige es auch schade, dass die ganze Verhandlung ohne Zeugenvernehmungen verlief, da die Angeklagten alles, was ihnen vorgeworfen wurde, direkt bestätigten. Letzten Endes aber hat sich der Besuch sehr gelohnt, da man wie bereits erwähnt bessere Einblicke in den Ablauf einer Gerichtsverhandlung bekommen hat, was sicher auch sehr interessant für diejenigen war, die sich beruflich später in diese Richtung orientieren wollen.
Jan Heinz, 9c